Dyskalkulie

Was bedeutet Dyskalkulie?

Die Dyskalkulie, oder auch Rechenstörung genannt, ist eine umschriebene und schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten.

Sie ist eine Teilleistungsstörung, die sich in Defiziten der grundlegenden Rechenfertigkeiten zeigt und nicht die Folge von unzureichender Beschulung, einer Intelligenzminderung oder anderen Erkrankungen ist.

Welche Probleme treten häufig bei einer Dyskalkulie auf?

Problemlatisch können sein:

  • Numerisches Faktenwissen
  • Prozedurales Wissen
  • Transkodieren
  • Zählfunktionen
  • Subitizing (visuelle Simultanerfassung)
  • Zahlen-Größen-Vergleich
  • Mengen-Größen-Vergleich

Der Weg zur Therapie

Die Diagnose einer Legasthenie/Dyskalkulie stellt in der Regel der Kinder- und Jugendpsychiater oder der Schulpsychologe.

Kostenübernahme

Die Kosten einer Legasthenie-/Dyskalkulietherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
In der Regel werden die Kosten von den Eltern privat getragen.

Es besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Jugendamt nach §35a SGB VIII. Voraussetzungen dafür sind:
– Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über Legasthenie/Dyskalkulie
– Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit von mind. 6 Monaten.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf.

Grundlagen der Legasthenie/Dyskalkulietherapie

Grundlage ist eine umfassende Diagnostik mit qualitativer Fehleranalyse zur individuellen Beurteilung des Kindes.

Die Therapie ist eine Übungsbehandlung des Lesens, Schreibens und/oder Rechnens unter Beachtung individueller Bedürfnisse und Voraussetzungen.

Die Behandlung findet in Einzelsitzungen statt und stützt sich auf anerkannte Födermaßnahmen.

Telefon: 08341/999 30 81 – eMail: mo@sprachtherapie-neugablonz.de – Fax: 08341/999 30 82
Schulstr. 15a, 87600 Kaufbeuren-Neugablonz